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Aktuelle Entscheidung der Mindestlohnkommission

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll von derzeit 12,82 Euro in zwei Schritten auf 14,60 Euro pro Stunde steigen. Das hat die Mindestlohnkommission heute Vormittag mitgeteilt. Zunächst sieht der Beschluss der Kommission eine Steigerung der Lohnuntergrenze ab dem 01.01.2026 auf 13,90 Euro vor. Ab dem 01.01.2027 sollen dann 14,60 Euro gelten.
Die Anhebung zum 1.1.2026 entspricht einem Anstieg um 8,4 Prozent. Die Anhebung zum 1.1.2027 auf 14,60 Euro bedeutet eine Steigerung um weitere 5,0 Prozent. Insgesamt wird der Mindestlohn 2027 um 13,9 Prozent höher als heute liegen. Der Handelsverband Nord kritisiert diese Erhöhung aufs Schärfste!

Ein solcher Beschluss ist angesichts der unsicheren wirtschaftlichen Entwicklung überzogen und realitätsfremd. Die steigenden Lohnkosten sind für viele Handelsunternehmen existenzbedrohend. Schon die Erhöhung auf 13,90 Euro ab dem 01.01.2026 greift in die durch das Grundgesetz geschützte Tarifautonomie ein. Die tarifliche Lohnuntergrenze unserer Branche liegt derzeit bei 13,47 Euro pro Stunde. Die untersten Gruppen wurden im letzten Tarifabschluss sogar überproportional auf diesen Wert angehoben, um uns vom gesetzlichen Mindestlohn etwas abzusetzen.
Jetzt überholt der gesetzliche Mindestlohn die tarifliche Untergrenze noch während der Laufzeit der Tarifverträge. Diese sind erst im Frühjahr 2026 kündbar.
Die Kommission hat dem politischen und öffentlichen Druck offensichtlich nicht standgehalten. Seit 2022 ist der Mindestlohn in Deutschland um mehr als 30 Prozent gestiegen. Unsere Branche kämpft mit der Kaufzurückhaltung der Verbraucher und extrem niedrigen Margen. Vor diesem Hintergrund können die Unternehmen die Erhöhung vielfach nicht mehr stemmen. Diese Anhebung des Mindestlohns wird gravierende Auswirkungen auf die Beschäftigung haben.

Statt den Mindestlohn „über Bande“ immer weiter nach oben zu treiben, müsste die Politik durch schmerzhafte Strukturreformen in der Sozialversicherung endlich das „Nettoentgelt“ der Menschen verbessern. Hier müssten zuerst die Frühverrentungsanreize (Rente mit 63) abgeschafft werden. Dass dies nicht Gegenstand der Rentenreform sein soll, ist eigentlich ein schlechter Witz. Es kann nicht sein, dass die staatliche Reformunfähigkeit zunehmend durch überproportionale politisch beeinflusste Mindestlohnanhebungen kompensiert werden soll. Der Staat muss sich aus der Lohnfindung heraushalten und vor allem auch die Tarifautonomie respektieren.

Auch wenn der Beschluss der Kommission aus unserer Sicht deutlich zu hoch ausgefallen ist, muss man gleichzeitig feststellen, dass die heutige Entscheidung hinter der im Koalitionsvertrag formulierten Erwartung eines Mindestlohns in Höhe von 15 Euro im Jahr 2026 spürbar zurückbleibt. In der heutigen Pressemitteilung des DGB (s.u.) ist zudem dazu zu lesen, dass „manche Arbeitgeber am liebsten ganz auf eine Erhöhung verzichten wollten“.
Dieses Gewerkschaftszitat belegt, dass die Forderung unserer ganzen HDE-Organisation nach einer „Nullrunde“ im Vorfeld der heutigen Entscheidung innerhalb der Mindestlohnkommission diskutiert und berücksichtigt wurde: Die HDE-Organisation hatte als einzige Großbranche diese Position gegenüber Politik und Medien vertreten. Am Ende konnte dadurch heute also unter Umständen noch Schlimmeres abgewendet werden. Der Beschluss der Mindestlohnkommission ist für unsere Branche in der Höhe aber natürlich dennoch inakzeptabel, wenngleich durch den einstimmigen Beschluss der Mindestlohnkommission heute zumindest ein noch höherer politischer Mindestlohn mit Beratung und Beschlussfassung im Deutschen Bundestag verhindert wurde.


Hier lesen Sie die diesbezügliche Pressemitteilung des Handelsverband Deutschland

Hier finden Sie den Beschluss der Mindestlohnkommission

Hier geht’s zur Pressemitteilung des DGB

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