Neue Corona-Bekämpfungsverordnung Schleswig-Holstein +++ Landesregierung hebt Kundenbeschränkungen auf +++
Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat am Freitag den 25.6. die ab Montag, dem 28. Juni geltende Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht. Darin ist sie unserer Anregung gefolgt, die bisher geltenden Beschränkungen (ein Kunde pro 10 bzw. 20 qm Verkaufsfläche) zu streichen. Die Verordnung soll zunächst bis zum 25. Juli gelten. Die maßgeblichen Regelungen für den Einzelhandel sind weiterhin in § 8 der Verordnung geregelt.