Neue Hinweise zu Entschädigungsansprüchen nach § 56 IfSG
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Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat seine Hinweise zum Erstattungsverfahren nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) überarbeitet.
Hinweise zu EntschädigungsansprüchenWeitere Informationen finden Sie auch auf der Seite www.ifsg-online.de, über die auch Online-Anträge zur Erstattung gestellt werden können.