Neue Hinweise zu Entschädigungsansprüchen nach § 56 IfSG
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat seine Hinweise zum Erstattungsverfahren nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) überarbeitet.
Hinweise zu EntschädigungsansprüchenWeitere Informationen finden Sie auch auf der Seite www.ifsg-online.de, über die auch Online-Anträge zur Erstattung gestellt werden können.