Neue Informationen zu Bauernprotesten in Mecklenburg-Vorpommern
- Aktionen wurden auf Donnerstag, den 8. Januar 2026 in der Zeit von 7:00 bis 17:00 Uhr begrenzt
- Nicht alle Autobahnzufahrten betroffen
Wie bereits mitgeteilt, hat die Bauernorganisation „Land schafft Verbindung“ (LsV) für den 8. Januar in der Zeit von 7:00 bis 17:00 Uhr zu Protestaktionen an den Autobahnauffahrten in Mecklenburg-Vorpommern aufgerufen. Auf dem Gesprächswege konnte das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern eine Ausdehnung der Aktionen auf weitere Tage verhindern. Wie das Innenministerium uns heute mitteilte, sind zudem Aktionen nicht an allen Autobahnauffahrten zugelassen worden. Genehmigt wurden lediglich die in der anliegenden Liste aufgeführten Anschlussstellen. Zudem wurden die Verantwortlichen der beantragten Aktionen darauf hingewiesen, dass gänzliche Blockaden von Autobahnanschlussstellen oder ganzer Autobahnen polizeilich nicht geduldet würden. In den Genehmigungen wurde zum Teil sogar eine nur geringe Anzahl landwirtschaftlicher Fahrzeuge gestattet, um einen besseren Durchlass von Rettungs- und Einsatzfahrzeugen zu gewährleisten.
Am Mittwoch, den 07.01.2026 findet noch ein Gespräch zwischen Landwirtschaftsminister Backhaus und dem LsV statt. Im Anschluss daran ist ab 14:30 Uhr eine Pressekonferenz vorgesehen, auf der es möglicherweise noch weitere Informationen gibt.
Wir haben das Ministerium noch einmal darauf hingewiesen, dass der LsV im Vorwege über soziale Medien auch Handwerker, Dienstleister und Verbraucher zur Unterstützung aufgerufen hat. Bei diesen Aufrufen wurde nicht zeitlich oder örtlich differenziert, sodass davon auszugehen ist, dass es auch an nicht zugelassenen Autobahnzufahrten zu Solidaritätsaktionen kommen kann. Die Polizei ist nach Informationen des Innenministeriums darauf vorbereitet und wird entsprechende „Irrläufer“ von nicht genehmigten Veranstaltungsorten verweisen. Das Ministerium rechnet mit einer deutlich geringeren Beteiligung und geringeren Auswirkungen im Vergleich zu den Protesten aus 2024. Dennoch ist nach dortiger Einschätzung auch mit Blick auf den aktuellen Wintereinbruch mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen.
Sollte es unzulässige Aktionen geben, können sich Betroffene nach Informationen des Innenministeriums an alle Polizeidienststellen wenden.