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Neue Öffnungszeitenverordnung MV

Erweiterte Sonn- und Feiertagsöffnung ab 15. März möglich

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat heute die aktualisierte Ortsliste zur Öffnungszeitenverordnung Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Damit steht fest, in welchen touristisch geprägten Orten Handelsbetriebe künftig von erweiterten Sonn- und Feiertagsöffnungen profitieren können.

Für viele Unternehmen bedeutet dies wichtige Planungssicherheit für das bevorstehende Saison- und Ostergeschäft. Rechtliche Unsicherheit bleibt jedoch bestehen: Gegen die Öffnungszeitenverordnung läuft weiterhin ein Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald. Die mündliche Verhandlung zur Klage der Gewerkschaft ver.di ist für Mitte März angekündigt.

Der Handelsverband Nord e. V. plädiert im Hinblick auf dieses Verfahren für eine wirtschaftsfreundliche Entscheidung. Für zahlreiche Handelsbetriebe ist die erweiterte Sonn- und Feiertagsöffnung von erheblicher betriebswirtschaftlicher Bedeutung und ein zentraler Faktor für die Saisonplanung.

Erweiterte Öffnungszeiten im Überblick

Die Öffnungszeitenverordnung MV – Nachfolgerin der früheren Bäderverkaufsverordnung – ermöglicht in anerkannten touristischen Orten zusätzliche Verkaufszeiten an Sonn- und Feiertagen über die allgemeinen Regelungen des Öffnungszeitengesetzes hinaus.

Geltungszeiträume:

    1. März bis 31. Oktober (einschließlich Reformationstag)
    1. Dezember bis 8. Januar

Öffnungszeiten:

  • Verkauf an Sonn- und Feiertagen zwischen 11:30 Uhr und 19:00 Uhr für maximal sechs Stunden
  • Ostersonntag: Öffnung von 14:00 bis 18:30 Uhr möglich

Ausnahmen:

  • keine Öffnung am Karfreitag und am 1. Weihnachtsfeiertag
  • am 1. Mai ausschließlich Verkauf durch den Ladeninhaber zulässig

Zugelassen ist der Verkauf von Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs sowie typisch touristischer Sortimente. Bestimmte Branchen – etwa Elektrofachmärkte, Möbelhäuser, Baumärkte oder Autohäuser – sind weiterhin ausgenommen.

Neue Ortsliste veröffentlicht

Mit der heute bekanntgemachten Änderungsverordnung wurde eine neue Anlage zur Öffnungszeitenverordnung eingeführt, die die anerkannten Orte landesweit festlegt.

In der Erste Verordnung zur Änderung sind die touristischen Orte benannt, in denen eine erweiterte Sonn- und Feiertagsöffnung für Handelsbetriebe möglich ist. Neben zahlreichen Küsten- und Inselregionen umfasst die Liste nun auch weitere touristisch geprägte Städte und Gemeinden im Binnenland.

Erste Verordnung zur Änderung der Öffnungszeitenverordnung MV vom 19.02.2026

Wirtschaftliche Bedeutung für den Handel

Der Handelsverband Nord e. V. bewertet die erweiterte saisonale Sonntagsöffnung als wichtigen Baustein für wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen im Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern.

Gerade in stark besuchten Ferienregionen konzentriert sich ein erheblicher Teil der Nachfrage auf Wochenenden und Feiertage. Erweiterte Öffnungszeiten ermöglichen es den Betrieben, diese Nachfrage aufzufangen und Umsätze zu sichern.

Zugleich trägt eine verlässliche Versorgung der Gäste zur Attraktivität der Destinationen und des Tourismuslandes MV bei und stärkt die Innenstädte.

Normenkontrollverfahren vor dem OVG Greifswald

Rechtliche Unsicherheit bleibt jedoch bestehen: Gegen die Öffnungszeitenverordnung läuft weiterhin ein Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald. Die mündliche Verhandlung zur Klage der Gewerkschaft ver.di ist für Mitte März angekündigt.

Der Handelsverband Nord e. V. plädiert im Hinblick auf dieses Verfahren für eine wirtschaftsfreundliche Entscheidung. Für zahlreiche Handelsbetriebe ist die erweiterte Sonn- und Feiertagsöffnung von erheblicher betriebswirtschaftlicher Bedeutung und ein zentraler Faktor für die Saisonplanung.

Planungshinweis für Unternehmen

Handelsbetriebe in den gelisteten Orten können die erweiterten Öffnungszeiten erstmals wieder ab dem 15. März im Rahmen der Verordnung nutzen. Unternehmen sollten frühzeitig Personal- und Warenplanung entsprechend ausrichten.

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