Neue Regelungen zum Gewährleistungs- und GARAN-Label– das müssen Sie jetzt tun
Um die Transparenz bei Gewährleistung und Garantie zu stärken, gelten ab dem 27. September 2026 neue Regeln dafür, wie Sie entsprechende Verbraucherhinweise bereitstellen müssen. Grundlage sind die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825), die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 und das deutsche Umsetzungsgesetz.
1. EU-Gewährleistungslabel – Pflicht bei jedem Verkauf an Verbraucher
- Worum es geht: Es handelt sich um einen EU-weit einheitlichen Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Kein Element daran darf verändert werden, weshalb eigene Logos, Farbanpassungen oder Textänderungen unzulässig sind.
- Wo Sie es bekommen: Sie bekommen das EU-Gewährleistungslabel und auch das GARAN-Label (s.u.) kostenlos bei der EU-Kommission: Hier Vorlagen downloaden.
- Im Ladengeschäft: Hängen Sie das Label gut sichtbar und lesbar in auffälliger Weise aus, z.B. im Eingang, an Regalen oder an der Kasse. Vorgeschrieben ist farbig oder schwarz/weiß mit gut scanbarem QR-Code, mindestens DIN A4. Die Leitlinien der Kommission empfehlen abhängig von der Ladenfläche und dem Betrachtungsabstand ggfs. größere Formate wie DIN A1, A2 und A3.)
- Im Onlineshop: Platzieren Sie das Label hervorgehoben, zwingend in Farbe, mit einem gut lesbaren QR-Code und einem anklickbaren Link zur offiziellen EU-Informationsseite so in Ihrem Onlineshop, dass es vor Vertragsschluss gut wahrnehmbar ist. Das Gewährleistungslabel muss zusätzlich auch mit der Vertragsbestätigung (in der Regel per E-Mail) bereitgestellt werden.
2. GARAN-Label – Verpflichtend nur bei zusätzlicher Herstellergarantie
- Wann es gilt: Nur wenn der Hersteller freiwillig eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren auf das gesamte Produkt gewährt. Vorsicht bei Registrierungsgarantien: Ob diese noch als kostenlos gelten, ist ungeklärt. Fragen Sie im Zweifel beim Hersteller nach.
- Wer es erstellt: Nach den Leitlinien der EU-Kommission trägt der Hersteller Marke, Modell und Garantiedauer ein, weshalb Sie ggfs. das fertig ausgefüllte Label beim Hersteller anfordern können. Der Hersteller ist jedoch durch die Richtlinie und die Durchführungsverordnung nicht unmittelbar dazu verpflichtet, das GARAN-Label bereitzustellen. Stellt der Hersteller das Label nicht bereit, können Sie es auch selbst ausfüllen. Die übrigen Elemente dürfen nicht verändert werden. Informiert Sie der Hersteller nicht über eine Herstellergarantie, brauchen Sie kein Label. Nachforschen müssen Sie nicht.
- Im Ladengeschäft: Das Label ist gut sichtbar und lesbar, farbig oder in schwarz/weiß direkt am Produkt in einer Mindestgröße von 95 x 100 mm und mit einem gut scanbaren QR-Code anzubringen. Befindet es sich bereits gut sichtbar auf der Verpackung, ist dies ausreichend. Wenn es keine Verpackung gibt, kann es am Produkt selbst angebracht werden. Das Label kann auch am Regal angebracht werden, wenn die leichte Zuordnung zum Produkt sichergestellt ist.
- Im Onlineshop: Zeigen Sie das Label farbig und gut lesbar mit scanbarem QR-Code direkt am Produkt. Eine entsprechend den EU-Vorgaben reduziertes Label reicht, wenn beim ersten Klick/Roll-Over das ganze Label erscheint. Zusätzlich müssen Sie das Label im Checkout-Prozess und in der Bestätigungsmail als Grafik anzeigen.
- Nicht vergessen: Das GARAN-Label ersetzt nicht die Garantiebedingungen nach § 479 BGB. Diese müssen Sie vom Hersteller anfordern, im Geschäft dem Endkunden aushändigen, im Onlineshop direkt am Produkt verlinken und der Bestätigungsmail beifügen.
Ihre nächsten Schritte:
- Eine hilfreiche Checkliste unseres Fachverbandes BVT führt Sie Punkt für Punkt durch die Umsetzung, getrennt nach dem, was Sie selbst tun, und dem, was über Ihren Lieferanten läuft.
Stand: September 2026 – diese Information ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.