Neuer Erlass zur Ladenöffnung in SH – jetzt mit Sonntagsöffnung!!!
Erlass des Wirtschaftsministeriums zur Öffnung von bestimmten Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen
Nach den bisherigen Erlassen der Landesregierung Schleswig-Holstein war die Öffnung an Sonn- und Feiertagen der besonders aufgeführten Unternehmen nicht möglich. Selbst die Bäderregelung, die eine Öffnung zumindest in den Bäderorten erlaubt hätte, wurde suspendiert.
Im neuen Erlass, der heute auf der Internetseite der Landesregierung veröffentlicht wurde, soll eine Öffnung an Sonn- und Feiertagen möglich sein.
Die Kreise und kreisfreien Städte sind nunmehr gehalten, entsprechende Verfügungen zu erlassen. Diese wären Öffnungsvoraussetzung. Es empfiehlt sich daher, sich vor der ersten Inanspruchnahme zu versichern, ob diese Verfügungen des jeweiligen Kreises bzw. der kreisfreien Städte vorliegen.
Bitte beachten Sie schon jetzt: Eine Öffnung am Karfreitag und Ostermontag darf nicht bewilligt werden, wohl aber eine Öffnung am Ostersonntag.