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Neuer USB-C-Standard tritt am 28.12.24 in Kraft

Ab dem 28. Dezember 2024 wird der USB-C-Anschluss in der Europäischen Union zum einheitlichen Standard für elektronische mobile Kleingeräte wie Smartphones und Tablets. Ab Frühjahr 2026 gilt das auch für Laptops. Ziel dieser Regelung ist es, die Nutzung von Ladegeräten zu vereinheitlichen und Elektroschrott zu reduzieren. Daraus ergeben sich auch neue Pflichten für Händler, die betroffene Produkte auf dem Markt bereitstellen.
Die EU-Kommission schätzt, dass Verbraucher durch den neuen Standard jährlich bis zu 250 Millionen Euro sparen können, da sie nicht mehr verschiedene Ladegeräte für unterschiedliche Geräte benötigen.
Die Regelung sieht Übergangsfristen vor, die Sie neben weiteren Informationen unserem diesbezüglichen Merkblatt entnehmen können.

Zum Merkblatt einheitlicher Ladestecker

Zum Bundesgesetzblatt: Gesetz zur Änderung des Funkanlagengesetzes

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