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Neues Merkblatt Feuerwerkskörperverkauf

In diesem Jahr dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 2 bereits ab Donnerstag, dem 28. Dezember 2023 abgegeben werden, da der 31.12. auf einen Sonntag fällt. Die Befristung des Zeitraums für den Verkauf der Ware berührt nicht das Recht, Feuerwerkskörper der Kategorie 2 ganzjährig anzubieten und zu bewerben bzw. Bestellungen entgegenzunehmen sowie die Bezahlung der Ware abzuwickeln.

Ein entsprechendes Merkblatt für den Feuerwerksverkauf finden Sie hier

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