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Neues Pflegegesetz (PUEG) greift ab 1. Juli!

Am Freitag (23.06.2023) wurde das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz, kurz PUEG) im Bundesgesetzblatt Nr. 155 verkündet.
Die Vorschriften des PUEG treten zu großen Teilen am 1. Juli 2023 in Kraft.


Der GKV SV hat ein Merkblatt zur Elterneigenschaft und zu den berücksichtigungsfähigen Kindern im Hinblick auf die Differenzierung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung nach der Kinderzahl zum 1. Juli 2023 auf seiner Website zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen zur Beitragsdifferenzierung nach Kinderzahl finden Sie auch in den FAQ des BMG.
Zur Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Regelungen in der Praxis finden HV Nord Mitglieder ergänzend folgende Unterlagen:

1) ein Musterschreiben an Beschäftigte
2) ein Muster für eine Selbstauskunft
3) ein weiteres Muster für eine Selbstauskunft
4) FAQ zum PUEG

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