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News: Ab 1. Juli neues Verpackungsgesetz – Verpackte Ware darf nur noch mit Registrierung verkauft werden 

Keine Ausnahmen mehr:
Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes muss sich jedes Unternehmen, das in Deutschland verpackte Waren in Verkehr bringt, bis zum 1. Juli 2022 im Verpackungsregister LUCID registrieren. Diese Pflicht gilt unabhängig von der jeweiligen Verpackungsart. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen.
Prägnant zusammengefasst sind die Pflichten für Inverkehrbringer, die aus der neuen Regelung erwachsen, im Merkblatt der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister. 

Presseinformation Verpackungsgesetz ab 01.07.2022

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