News: Bundeskabinett beschließt abgeschwächte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
Das Bundeskabinett hat einen deutlich abgeschwächten Entwurf einer neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung verabschiedet (vgl. Anlage).
Auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber in einem betrieblichen Hygienekonzept die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen und umzusetzen. Bei der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber insbesondere die folgenden Maßnahmen zu prüfen:
- die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern,
- die Sicherstellung der Handhygiene,
- die Einhaltung der Hust- und Niesetikette,
- das infektionsschutzgerechte Lüften von Innenräumen,
- die Verminderung betriebsbedingter Personenkontakte
sowie die Prüfung eines Angebots, berufliche Tätigkeiten Zuhause zu verrichten und regelmäßig kostenfreie Test anzubieten.
Der Arbeitgeber hat darüber hinaus medizinische Masken oder entsprechende Atemschutzmasken bereitzustellen, wenn der Mindestabstand unterschritten wird und keine weiteren Schutzmaßnahmen zum Infektionsschutz bestehen.
Kurzbewertung:
Es ist sehr erfreulich, dass die vorgesehene starre Homeoffice-Angebotsverpflichtung ohne Bezug zum aktuellen Infektionsgeschehen doch noch gestrichen wurde. Das gilt auch für die fixe Testangebotspflicht für Arbeitgeber zwei Mal wöchentlich. Zudem hat das BMAS einige Ausführungen in der Verordnungsbegründung überarbeitet, insbesondere zur Handhygiene und zum Erfüllungsaufwand hinsichtlich etwaiger Freistellungen nach § 4 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung. Das kurzfristige Engagement des HDE zusammen mit der BDA war damit erfolgreich. Für Ihre Anmerkungen zum Referentenentwurf möchten wir Ihnen danken. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber brauchen gerade jetzt situationsangepasste Infektionsschutzmaßnahmen in den Betrieben. Selbstverständlich werden die Unternehmen auch im bevorstehenden Herbst und Winter ihre bewährten Konzepte zum betrieblichen Infektionsschutz nutzen.
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung