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News: Mecklenburg-Vorpommern – Corona: Gericht kippt flächendeckende Hotspot-Regelung

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Mecklenburg-Vorpommerns hat in einer Eilentscheidung am Freitag die sogenannte „Hotspot-Regelung“ des Landes als Corona-Schutzmaßnahme außer Vollzug gesetzt. Bundesrecht verbiete es, das ganze Bundesland pauschal zum Corona-Hotspot zu erklären.

Mecklenburg-Vorpommern kann nicht flächendeckend zum Corona-Hotspot erklärt werden. Das hat das OVG in Greifswald am Freitag entschieden. Betroffen von dem Gerichtsentscheid sind nach Angaben des OVG das Abstandsgebot und die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Bereichen.

Keine neue Virusvariante im Umlauf

Zwar hatte der Landtag dem Vorschlag der Landesregierung zugestimmt, das ganze Land als Hotspot einzustufen. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür haben laut Gericht jedoch nicht vorgelegen. Dazu hätte zum Beispiel eine neue und signifikant gefährlichere Coronavirus-Variante als die bislang bekannten aufgetreten müssen. Auch wenn keine neue gefährliche Virusvariante im Umlauf ist, kann eine Landesregierung zwar besondere Corona-Regeln beschließen. Dies muss laut Gericht aber für jeden Landkreis gesondert begründet werden – etwa mit extrem vielen Neuinfektionen oder überlasteten Krankenhäusern. Pauschal das Land flächendeckend zum Hotspot zu machen, sei nicht ausreichend. Der Landtag hatte der flächendeckenden Hotspot-Regelung am 24. März zugestimmt. Sie sollte am kommenden Mittwoch auslaufen.

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