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News: Neuer rechtlicher Rahmen im Infektionsschutzgesetz – Pandemievorsorge für Herbst und Winter

Das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesjustizministerium haben am 03. August die Eckpunkte für die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vorgelegt. Damit gibt es nun endlich mehr Klarheit darüber, welche Corona-Schutzmaßnahmen für den Herbst und Winter vorgesehen sind.
Mit welchen Auflagen muss der Einzelhandel rechnen?

Die bisherigen auf die COVID-19-Pandemie bezogenen Sonderregeln sind bis zum 23. September 2022 befristet. Deshalb soll es modifizierte Anschlussregeln geben, die das Bundeskabinett noch im August beschließen will.

Danach sollen zwischen Anfang Oktober und Anfang April bestimmte bereichsspezifische Schutzmaßnahmen bundesweit gelten. Vorgesehen ist ferner, dass die Länder bestimmte weitere Schutzmaßnahmen anordnen können, soweit dies erforderlich ist, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. 

Für den Einzelhandel sehen die veröffentlichten Eckpunkte keine massiven Restriktionen wie Lockdowns mit Geschäftsschließungen oder Zugangsbeschränkungen wie 2G und 3G vor. Hierfür hatten wir Handelsverbände uns auf Bundes- und Länderebene in den vergangenen Wochen gegenüber den relevanten politischen Entscheidungsträgern intensiv eingesetzt.

Unsere vorläufige Bewertung und weitere Informationen finden Sie in unserem HV Nord-Infoblatt.
Den vollständigen Regierungsentwurf zur Novelle des Infektionsschutzgesetzes stellen wir Ihnen hier gleichfalls zur Verfügung.

Infoblatt inklusive vorläufige Bewertung Gesetzesnovelle Infektionsschutzgesetz
Gesetzesentwurf Novelle Infektionsschutzgesetz 23.09.2022

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