News: Sonderregel zu Kurzarbeitergeld wird verlängert
Kurzarbeitergeld soll weiterhin gezahlt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebs von Arbeitsausfall betroffen sind. Das Bundeskabinett hat beschlossen, eine entsprechende Sonderregelung um drei Monate – bis zum 30. September – zu verlängern. Hintergrund ist der Ukraine-Krieg.
Nähere Informationen folgen, sowie die entsprechende Verordnung veröffentlicht ist.
weitere Informationen: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2022/mit-kurzarbeit-arbeitsplaetze-sichern.html