News

Ökodesign-Verordnung: EU stimmt für Produktpass und gegen Vernichtung von Neuware

Am Mittwoch hat der EU-Wettbewerbsrat in Brüssel die gemeinsame Position zur neuen Ökodesign-Verordnung beschlossen. Die erfolgte Einigung auf ein Vernichtungsverbot gebrauchsfähiger Waren ist ein konkreter Schritt zur Verwirklichung eines nachhaltigeren Wirtschaftens. Weiteres Novum ist die Einführung des Digitalen Produktpasses. In ihrem Verhandlungsmandat verstärken die Abgeordneten die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen, um eine längere Lebensdauer der Produkte und besser informierte Verbraucher zu gewährleisten.

Folgende Eckpunkte sind vorgesehen: Die Lebensdauer eines Produkts sollte nicht durch Designmerkmale begrenzt werden. Software-Updates, Verbrauchsmaterialien (z.B. Tintenpatronen, Glühbirnen, Kaffeepads), Ersatzteile und Zubehör müssen ebenfalls für einen angemessenen Zeitraum verfügbar sein. Ein neuer „Produktpass“, der genaue und aktuelle Informationen enthält, würde eingerichtet, um die Transparenz zu erhöhen und es den Verbrauchern zu ermöglichen, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen.

Das Parlament fordert die Kommission auf, die Festlegung von Nachhaltigkeitsanforderungen für eine Reihe von Produktgruppen in den kommenden Ökodesign-Maßnahmen wie Eisen, Stahl, Aluminium, Textilien, Möbel (einschließlich Matratzen), Reifen, Waschmittel, Farben, Schmierstoffe und Chemikalien zu priorisieren. Die Abgeordneten wollen auch ein spezifisches Verbot, unverkaufte Textilien sowie Elektro- und Elektronikgeräte zu vernichten. Der digitale Produktpass sollte sich auf bestehende Datenbanken stützen, um unnötige und aufwendige Replikationen zu vermeiden, Abfall zu reduzieren und die Verbraucher in die Lage zu versetzen, eine aktivere Rolle beim ökologischen und digitalen Wandel zu spielen.

Der Produktpass könnte ein wirksames Instrument sein, um die Kommunikation entlang der Wertschöpfungskette zu erleichtern und sicherzustellen, dass der Wert von Informationen, Materialien und Produkten erhalten bleibt. Informationslücken, wie sie im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft festgestellt wurden, sind einer der wichtigsten negativen externen Effekte, die es zu beseitigen gilt, damit nachhaltige Produkte zur Norm werden. Daher sollten die Informationen im digitalen Produktpass begrenzt sein und den wichtigsten Interessenträgern einen Mehrwert bieten.

Der abgestimmte Bericht wird unter dem folgenden Link abrufbar sein:
https://www.europarl.europa.eu/plenary/en/texts-adopted.html

Login

[newsletter_form button_label="Jetzt abonnieren"] [newsletter_field name="email" label="E-Mail-Adresse*"] [newsletter_field name="privacy" label="Ich habe die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen."] [/newsletter_form]