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Praxisleitfaden für Einzelhändler, die eine Gleichsetzung mit der Gastronomie, also Unterstützungsleistungen nach der „November- bzw. Dezemberhilfe“ evtl. auch gerichtlich durchsetzen wollen

In Folge der Covid-19-Pandemie sind seit dem 16.12.2020 große Teile des Einzelhandels von öffentlich-rechtlichen Schließungsanordnungen betroffen. Die betroffenen Händler können – wenn überhaupt – nur noch Umsätze über alternative Vertriebskanäle generieren.

Von der außerordentlichen Wirtschaftshilfe, wie sie z. B. der Gastronomie in Form der „November- bzw. Dezemberhilfe“ gewährt wird, soll der später von den Schließungsanordnungen betroffene Einzelhandel nach dem Willen der Bundesregierung nicht profitieren. Einzelhändler werden auch für die Zeit vom 16.12. bis 31.12.2020 auf die „Überbrückungshilfe III“ verwiesen, die allerdings deutlich geringere Leistungen vorsieht und größere Einzelhändler von den Hilfen vollständig ausschließt.

Da die Betriebsschließungen einerseits schwerste Grundrechtseingriffe darstellen und ohne hinreichende staatliche Unterstützungsleistungen für viele Einzelhandelsbetriebe existenzbedrohend sind, wird der Einzelhandel im Vergleich zur Gastronomie ungleich behandelt. Diese Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes hat in der Praxis erhebliche Auswirkungen. Vor diesem Hintergrundgrund ist eine gerichtliche Geltendmachung der Ungleichbehandlung durch betroffene Einzelhändler mit dem Ziel, Unterstützungsleistungen nach dem Vorbild der „November- bzw. Dezemberhilfe“ zu erhalten, in Betracht zu ziehen, auch wenn der Ausgang etwaiger Verfahren wegen fehlender Präzedenzfälle nicht sicher prognostiziert werden kann.

Für Einzelhandelsunternehmen, welche Ansprüche auf Unterstützungsleistungen entsprechend der „November- bzw. Dezemberhilfe“ gerichtlich geltend machen wollen, hat der HDE einen Leitfaden für das praktische Vorgehen erstellt. Er beschreibt die notwendigen Schritte und enthält Informationen über die unterstützenden und vorbereitenden Arbeiten des HDE. Dazu zählt ein unterstützendes Rechtsgutachten, ein Muster Widerspruchsschreiben und eine Musterklagschrift. Diese liegen noch nicht vor. Wir werden erneut informieren, wenn die Unterlagen verfügbar sind.

Praxisleitfaden Dezemberhilfe

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