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SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung verkündet +++ Testpflicht für Beschäftigte gilt ab dem 20. April +++

Wir informierten Sie bereits mit unserem Eilnewsletter von gestern, den 15. April 2021 über die Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und die damit verbunde Pflicht den Beschäftigten ein Testangebot zu unterbreiten.

Die Verordnung ist gestern im Bundesanzeiger verkündet worden und tritt damit am Dienstag, den 20. April 2021 in Kraft.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) arbeitet aktuell an einem entsprechenden FAQ-Papier, welches wir Ihnen bei Fertigstellung umgehend zur Verfügung stellen werden.

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

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