Schleswig-Holstein: Ausnahmebewilligung zur Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen
Auf unseren Antrag hin hat das Land Schleswig-Holstein, neben der befristeten Befreiung vom Sonntagsfahrverbot für Lkw (wir berichteten), nun auch eine Allgemeinverfügung zur Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen erlassen.
Die Ausnahmebewilligung umfasst die Distribution (Verpacken inkl. Abfüllen, Kommissionieren, Liefern, Be- und Entladen und Einräumen) von Waren im Lebensmitteleinzelhandel. Die Bewilligung ist heute in Kraft getreten und bis zum 10.1.2021 befristet, ausgenommen von der Bewilligung sind allerdings der 25. und 26.12.2020.
Allgemeinverfügung Ausnahmebewilligung der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen SH