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Schleswig-Holstein – Ausnahmebewilligung zur Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen endet am 15. März 2021

Zudem hat uns das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein darüber informiert, dass die Ausnahmebewilligung zur Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen aus Anlass der Ausbreitung des Coronavirus (erlassen am 23. Februar 2021) mit der darin enthaltenen Befristung am 15. März 2021 ausläuft. Man sehe keine ausreichende Begründung mehr für die Allgemeinverfügung, da der Einzelhandel in Schleswig-Holstein wieder weitreichend geöffnet sei. Die Regelung diente dazu, den Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels und der Drogeriemärkte die Belieferungen der Filialen zu möglichen erleichtern und Versorgungslücken vorzubeugen.

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