Schleswig-Holstein – Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw
Auf unseren Antrag hin hat das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein per Erlass für das Land Schleswig-Holstein eine generelle Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 2 StVO vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw gem. § 30 Abs. 3 und 4 StVO erteilt. Dies gilt ausdrücklich auch für Leerfahrten. Diese Regelung dürfte insbesondere die Logistik für den Lebensmitteleinzelhandel unterstützen. Diese Ausnahmegenehmigung tritt ab sofort in Kraft und ist bis einschließlich 05. April 2021 verlängert worden.
Verlängerung Erlass Ausnahme SuF Corona SH