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Schleswig-Holstein: Bäderregelung gilt unverändert bis 13. Dezember 2028

Das Wirtschaftsministerium Schleswig-Holstein hat – u.a. auf Betreiben des HV Nord – die Bäderregelung Schleswig-Holstein um fünf Jahre verlängert. Inhaltlich wurden keine Änderungen vorgenommen. Sie gilt mit ihren bisherigen Bestimmungen damit bis zum 13. Dezember 2028.

Die Landesverordnung, mit der die Verlängerung verfügt wurde, wurde am 27. Juli 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein veröffentlicht (s. Link unten). Der überarbeitete Volltext der neuen BäderVO liegt noch nicht vor, da die aktuelle BäderVO noch in Kraft ist. Durch diese werden die Sonn- und Feiertagsöffnungen noch bis zum 31. Oktober 2023 geregelt.

Verlängerung relevant für die Feiertage im Dezember
Die Verlängerung ist jedoch für die Öffnungs- und Einsatzplanungen der Unternehmen im Geltungsbereich der BäderVO für den Monat Dezember relevant. Den Handelsverband Nord erreichen zunehmend Fragen nach den Öffnungsmöglichkeiten am 24. und 31.12.2023, da Heiligabend und Silvester in diesem Jahr auf einen Sonntag fallen:

Heiligabend, 24.12.2023
Für den 24.12.2023 lässt die Bäderregelung keine gesonderte Öffnung zu. Geschäfte, in denen überwiegend Lebens- und Genussmittel verkauft werden, dürfen nach dem allgemein geltenden Ladenöffnungszeitengesetz Schleswig-Holstein allerdings von 0.00 Uhr bis 14.00 Uhr am 24.12.2023 öffnen.

Silvester, 31.12.2023
Am 31.12.2023 greift hingegen die BäderVO Schleswig-Holstein. Das Öffnungszeitfenster wird auf kommunaler Ebene für sechs Stunden im Zeitrahmen von 11.00-19.00 Uhr festgelegt. 

Zur Verlängerungsverordnung
Zur geltenden Bäderverordnung
Zur Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums SH

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