Schleswig-Holstein: Bäderregelung wird außer Kraft gesetzt
Das dafür zuständige Wirtschaftsministerium hat soeben die Außerkraftsetzung der Bäderverordnung Schleswig-Holstein für die Zeit vom 18. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 verfügt. Damit dürfen auch die laut Corona-Verordnung zugelassenen Geschäfte an den Sonn- und Feiertagen in dieser Zeit nicht auf der Grundlage der Bäderverordnung öffnen.
außer Kraft setzen BäderVO SH