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Schleswig-Holstein – Bäderverordnung wird bis zum 28. März 2021

Wie uns das Wirtschaftsministerium Schleswig-Holstein heute mitgeteilt hat, wird die Bäderverordnung des Landes, die eigentlich ab dem 15. März wieder gelten würde, zunächst bis zum 28. März 2021 außer Kraft gesetzt. Die entsprechende Verordnung des zuständigen Wirtschaftsministeriums finden Sie unten zum Downlaod oder hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/210311_aenderung_baederVO.html

außer Kraft setzen BäderVO SH

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