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Schleswig-Holstein – Corona-Lockerungen für die Außengastronomie

Die Außengastronomie in Schleswig-Holstein kann wie angekündigt unter strengen Auflagen ab dem 12. April öffnen. Dies hat die Landesregierung heute (7. April) noch einmal bestätigt. Ministerpräsident Daniel Günther und Tourismusminister Bernd Buchholz machten deutlich, dass Öffnungen in allen Kreisen und kreisfreien Städten möglich sind, in denen die Inzidenz stabil unter 100 liege. Demnach werde im Kreis Segeberg die Öffnung der Außengastronomie vorerst nicht möglich sein. Für den Kreis Pinneberg und die Stadt Neumünster müsse die Entwicklung noch bis Freitag weiter beobachtet werden.Der Zugang zur Außengastronomie richtet sich dabei nach den aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen – demnach dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen, Kinder unter 14 werden nicht mitgezählt. Die Gastronomen müssen Kontaktdaten erheben, und die Abstände müssen in allen Bereichen gewährleistet sein. FFP2-Masken oder medizinische Masken sind Pflicht, lediglich am Tisch dürfen die Gäste diese abnehmen. 

Weiteres Vorgehen im Einzelhandel für die Zeit vom 12.-18.April

In den Kreisen Nordfriesland, Plön, Schleswig-Flensburg, Dithmarschen und Ostholstein ist der Einzelhandel geöffnet. Dabei kann weiterhin für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche zunächst ein Kunde bzw. eine Kundin je zehn Quadratmeter bedient werden. Die Kundenzahl für eine 800 Quadratmeter übersteigende Verkaufsfläche wird auf eine Person je 20 Quadratmeter begrenzt. Für den Kreis Rendsburg-Eckernförde wird am Freitag (9. April) nach einer aktuellen Lagebewertung entschieden, ob stärker einschränkende Maßnahmen notwendig sein werden. 

In Kiel, Lübeck, Stormarn, Herzogtum Lauenburg, Steinburg, Flensburg, Pinneberg (mit Ausnahme Helgoland) und Neumünster dürfen Kundinnen und Kunden Geschäfte des Einzelhandels nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten (Click & Meet). Das kann auch auf Zuruf vor der Tür geschehen. Dabei ist die Kundenzahl auf eine Person je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt. Übersteigt die Verkaufsfläche 800 Quadratmeter, wird die Kundenzahl für die 800 Quadratmeter übersteigende Verkaufsfläche auf eine Person je 20 Quadratmeter begrenzt. Die Kontaktdaten müssen erhoben werden. In Neumünster und Pinneberg werden am kommenden Freitag (9. April) nach aktuellen Lagebeurteilungen möglicherweise weitere Maßnahmen getroffen. 

Im Kreis Segeberg bleiben die Verkaufsstellen des Einzelhandels – ausgenommen des täglichen Bedarfs – für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Ausgabe von im Fernabsatz gekauften oder bestellten Waren ist zulässig (Click & Collect), sofern die Kundinnen und Kunden hierzu geschlossene Räume nur einzeln betreten oder die Ausgabe außerhalb geschlossener Räume erfolgt. Das Betreten von Verkaufsstellen des Einzelhandels und von Wochenmärkten ist nur durch eine Person pro Haushalt gestattet.  

Diese und weitere Informationen finden Sie hier:
schleswig-holstein.de – Medieninformationen – Außengastronomie in Schleswig-Holstein kann unter strengen Auflagen ab 12. April öffnen: „Wir wenden unser Regelwerk konsequent an und machen Perspektiven möglich“ (schleswig-holstein.de)

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