Schleswig-Holstein: Generelle Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes für Lkw bis 31.01.2021
Auf unseren Antrag hin hat das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein soeben per Erlass für das Land Schleswig-Holstein eine generelle Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 2 StVO vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw gem. § 30 Abs. 3 und 4 StVO erteilt. Dies gilt ausdrücklich auch für Leerfahrten. Diese Regelung dürfte insbesondere die Logistik für den Lebensmitteleinzelhandel mit Blick auf die bevorstehenden Feiertage unterstützen. Die Ausnahmegenehmigung tritt ab sofort in Kraft und gilt bis einschließlich 31. Januar 2021.
Erlass Ausnahme SuF Corona – SHDie mit diesem Erlass korrespondierenden Ausnahmeregelungen zur Nachtanlieferung und zur Sonntagsbeschäftigung sind ebenfalls beantragt. Wir rechnen auch hier mit einer zeitnahen Antwort.