Schleswig-Holstein: Kreise und kreisfreie Städte veröffentlichen Allgemeinverfügungen
Die Landesregierung hat über das weitere Vorgehen in Schulen, Kitas, Krippen, Horten und im Einzelhandel beraten. In welchen Kreisen oder kreisfreien Städten die bestehenden Regelungen gelockert oder verschärft werden müssen, ist abhängig von den jeweiligen Inzidenzwerten.
In welchen Kreisen oder kreisfreien Städten die bestehenden Regelungen gelockert oder verschärft werden müssen, ist abhängig von den jeweiligen Inzidenzwerten. Die entsprechenden Vorschriften werden von den betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten per Allgemeinverfügungen geregelt und treten in der Regel am folgenden Montag in Kraft.
Die jeweiligen Informationen können Sie hier einsehen: