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Schleswig-Holstein – Pflicht zur Kontaktdatenerhebung entfällt bis zum Erreichen der 100er-Notbremse +++ nach Pfingsten hebt das Land den “50er-Erlass” auf

Die 7-Tage Inzidenz in Schleswig-Holstein liegt nach gestrigem Tiefststand von 30,3 aktuell bei 32,9. Ab einer Inzidenz von 50 gelten bislang in den Kreisen zusätzliche Regelungen u.a. für den Einzelhandel die Verpflichtung, die Kontaktdaten der Kundinnen und Kunden zu erfassen und vier Wochen aufzubewahren – das soll sich nach Pfingsten ändern. Am Dienstag, 25. Mai, hebt die Landesregierung den sogenannten “50er-Erlass” auf. Damit gelten nunmehr für alle Kreise und kreisfreien Städte unterhalb der Notbremsen-Schwelle (Inzidenz 100) die Regelungen aus der Corona-Bekämpfungsverordnung. Die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung entfällt also auch dort, wo die Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt. Aktuell profitieren die Unternehmen in der Landeshauptstadt Kiel ab Dienstag von dieser Entscheidung. Aber auch andere Standorte könnten bei wieder steigenden Infektionszahlen davon profitieren. In besonderen Situationen können die Kreise und kreisfreien Städte allerdings unabhängig davon weiterhin mit Allgemeinverfügungen auf aktuelle Entwicklungen des Infektionsgeschehens reagieren.

Die Mitteilung der Landesregierung dazu finden Sie hier: Der Ministerpräsident – Staatskanzlei und Bundesangelegenheiten – Neue Regelungen ab Sonnabend – schleswig-holstein.de

Neue Regelungen ab heute +++ betreffen nicht den Einzelhandel

Mit dieser Entscheidung hat die Landesregierung gestern auch die neue Regelungen beschlossen, die ab heute (Sonnabend, 22.05.) gelten. Diese betreffen jedoch nicht den Einzelhandel. Die ab heute geltende Änderungsverordnung enthält folgende Regelungen:

  • Beherbergungsgäste müssen in der hoteleigenen Innengastronomie keine zusätzlichen negativen Corona-Tests vorlegen, solange sie in einem räumlich abgegrenzten Bereich bewirtet werden und nur regelmäßig getestetes Personal eingesetzt wird.
  • Für den Besuch von Bibliotheken und Archiven entfällt die Pflicht zur Vorlage eines negativen Corona-Tests.
  • Für die Hundeausbildung müssen Personen keine negativen Corona-Tests vorlegen, solange der Kurs in Kleingruppen (bis zu zehn Personen) und an der frischen Luft stattfindet.

Die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung finden Sie hier: Coronavirus – Schleswig-Holstein – Lesefassung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 – schleswig-holstein.de

Weitere Lockerungen in Planung +++ betrifft Veranstaltungen, Kultur, Sport und Freizeit

Derzeit werden weitere Änderungen der Landesverordnung erarbeitet, unter anderem für Veranstaltungen und vergleichbare institutionalisierte Angebote in Kultur und Sport sowie für Kinder- und Jugendfreizeiten.

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