Schleswig-Holstein setzt Bäderverordnung weiter aus
Das dafür zuständige Wirtschaftsministerium hat uns soeben über die weitere Außerkraftsetzung der Bäderverordnung Schleswig-Holstein für die Zeit bis zum 02. Mai 2021 informiert. Damit dürfen auch die laut Corona-Verordnung zugelassenen Geschäfte an den Sonn- und Feiertagen in dieser Zeit nicht auf der Grundlage der Bäderverordnung öffnen.
Die entsprechende Änderungsverordnung wird Anfang nächster Woche verkündet.