Schleswig-Holstein – Verschärfung der Maskenpflicht im Einzelhandel
Angesichts der steigenden Infektionszahlen in Schleswig-Holstein hat die Landesregierung eine Reihe von Verschärfungen der Hygieneanforderungen beschlossen, die ab Samstag, 24.10.2020 gültig sind. Im Einzelhandel besteht ab Samstag auch eine Maskenpflicht für Mitarbeiter in den Bereichen mit Publikumsverkehr. Zudem sind Gesichtsvisiere nicht länger eine ausreichende Mund-Nasen-Bedeckung. Sofern ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt die Inzidenz von 35 beziehungsweise 50 pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschreitet, kann die Kreisverwaltung weitere Verschärfungen verhängen. |