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Schließung der Verkaufsstellen des Einzelhandels in Schleswig-Holstein

Ministerpräsident Daniel Günther stellte den Erlass zur Schließung vor.

Sämtliche Verkaufsstellen des Einzelhandels sind zu schließen, sofern es sich nicht um Einzelhandelsbetriebe für Lebens- und Futtermittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, Lebensmittelausgabestellen (Tafeln) oder den Großhandel. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Die Verkaufsstellen haben in geeigneter Form auf die aktuellen Hinweise zu Hygienemaßnahmen des Robert-Koch-Institutes hinzuweisen und diese umzusetzen.

Ministerpräsident Günther betonte, die Landesregierung stelle die Versorgung der Menschen mit allen lebensnotwendigen Dingen sicher. Darum blieben Lebensmittelläden, Drogerien, Apotheken und weitere Geschäfte geöffnet. Alle anderen Einzelhandelsgeschäfte bleiben ab Mittwoch, den 18. März 2020 bis zum 19. April geschlossen.

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