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MV und HH heben Sonntagsfahrverbot für 7.1. auf

Auf Betreiben des Handelsverband Nord heben der Senat der Hansestadt Hamburg und das Wirtschaftsministerium in Mecklenburg-Vorpommern vor dem Hintergrund der anstehenden Bauernproteste das Sonntagsfahrverbot für den 7. Januar auf.

Vor dem Hintergrund der von den Bauernverbänden für kommenden Montag (8. Januar 2024) angekündigten Autobahnblockaden und Traktor-Sternfahrten in die Hamburger Innenstadt sowie dem drohenden Streik der Lokführer ab dem 8. Januar 2024 hat die Hamburger Behörde für Inneres und Sport für den kommenden Sonntag (7. Januar 2024) eine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für die Beförderung von Lebensmitteln und Versorgungsgütern des täglichen Bedarfs sowie Medizin und Medizinprodukten erteilt.

Diese Ausnahmegenehmigung gilt für Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie für Anhänger hinter Lastkraftwagen auf dem gesamten Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg und nur am Sonntag, dem 7. Januar 2024. Damit sollen mögliche Versorgungsengpässe frühzeitig vermieden werden.

Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern hat am 5. Januar 2024 einen Auflagenbescheid zur Durchführung von Versammlungen erlassen, die der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern zum Protest gegen steuerliche Maßnahmen der Bundesregierung angemeldet hat. Im Verlauf der Versammlungen wird es zu temporären Sperrungen und Behinderungen des Verkehrs an den meisten Autobahnauffahrten in Mecklenburg Vorpommern kommen. Hinzu kommt, dass in zahlreichen Kommunen des Landes zeitgleich weitere Versammlungen stattfinden, die ebenfalls mit Behinderungen des Straßenverkehrs verbunden sind.
Zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung wird das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gemäß § 30 Absatz 3 StVO in Mecklenburg-Vorpommern nach § 46 Absatz 2 StVO für Beförderungen von lebenswichtigen Gütern einschließlich der unmittelbar erforderlichen Leerfahrten am 7. Januar 2024
ausgesetzt. Einzelausnahmegenehmigungen nach § 46 Absatz 1 Nummer 7 StVO sind damit für diese Fahrten bis zum Ende der Befristung nicht erforderlich

Zur Allgemeinverfügung Hamburg

Zur Info des Wirtschaftsministeriums MV

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