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Tarifrunde 2023: Achtung! Ergänzende Information zur Verbandsempfehlung: Sonderzuwendungen

Da es bislang in keinem Tarifgebiet gelungen ist, eine Einigung zur laufenden Tarifrunde zu erzielen, hatten wir im vergangenen Monat verbandsseitig in unserem Newsletter und per E-Mail-Anschreiben empfohlen, die Entgelte ohne Tarifabschluss auf freiwilliger Basis ab dem 1. Oktober 2023 um bis zu 5,3 % zu erhöhen.

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin , dass die freiwillig vorgenommenen Erhöhungen nicht automatisch auch eine Erhöhung der Sonderzuwendungen (Weihnachtsgeld) nach sich ziehen. Die tarifliche Sonderzuwendung richtet sich nach dem den Beschäftigten zustehenden „Tarifentgelt“ im Auszahlungsmonat November. Tarifentgelt ist in diesem Sinne der Betrag ohne die freiwillige Erhöhung. Natürlich steht es den Unternehmen frei, auch das Weihnachtsgeld freiwillig auf der höheren Basis auszuzahlen. Eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht.

Für ergänzende Informationen oder Beratungen wenden Sie sich gern an die Kolleginnen und Kollegen unserer Rechtsabteilung in den jeweiligen Geschäftsstellen Kiel, Rostock und Hamburg.

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