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Überbrückungshilfe III kann ab sofort beantragt werden

Endlich sind die technischen Voraussetzungen gegeben. Ab sofort können Unternehmen die Überbrückungshilfe III zur Förderung betrieblicher Fixkosten beantragen. Wir hatten dazu verschiedentlich berichtet.

Die Überbrückungshilfe III erfasst den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021. Antragsberechtigt sind Betriebe mit einem Umsatz von bis zu 750 Millionen Euro sowie Soloselbstständige und Freiberufler. Bedingung für die Hilfe ist ein Umsatzeinbruch im Förderzeitraum von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Zudem gibt es Sonderregelungen für den Einzelhandel: Hier werden Wertverluste aufgrund unverkäuflicher oder saisonaler Ware vollständig als erstattungsfähige Kosten berücksichtigt und bis zu 90 Prozent erstattet.

Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe III finden Sie hier: Überbrückungshilfe Unternehmen – Überbrückungshilfe (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

Antworten auf die häufig gestellte Fragen zur Überbrückungshilfe III finden Sie in der FAQ-Liste.

Anträge können ausschließlich über die bundes­einheitliche Antragsplattform der Überbrückungshilfe gestellt werden.

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