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Ungleichbehandlung bei Corona-Hilfen – Gute Erfolgsaussichten für Klagen auf Dezemberhilfen

Klagen von Handelsunternehmen wegen der Ungleichbehandlung bei den November- und Dezemberhilfen der Bundesregierung haben gute Erfolgsaussichten. Zu diesem Ergebnis kommt ein vom HDE in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten. 

Das Gutachten der renommierten Wirtschaftskanzlei Noerr macht deutlich, dass in der unterschiedlichen Ausgestaltung der Hilfsprogramme für die vom Lockdown betroffenen Unternehmen ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes zu erkennen ist. Denn der Einzelhandel erhält im Gegensatz zu den Gastronomen für seine seit Mitte Dezember geschlossenen Geschäfte keinen Umsatzausgleich. Er wird lediglich auf die Überbrückungshilfe III und die dort geregelte Teil-Erstattung der Fixkosten verwiesen. 

Wichtig: Falls sich Handelsunternehmen zu einer Klage entschließen, müssen die entsprechenden Anträge auf Dezember-Hilfe bis spätestens zum 30. April 2021 gestellt werden! Zur Durchsetzung möglicher Ansprüche finden Sie hier einen Praxisleitfaden.

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