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Urlaubsanspruch: Aktuelle Urteile Bundesarbeitsgericht

Das Bundesarbeitsgericht hat am 20.12.2022 zwei für die Praxis wichtige Entscheidungen verkündet, die den Verfall und die Verjährung von Urlaubsansprüchen zum Gegenstand haben. Hierbei hat das BAG die Rechte der Arbeitnehmer gestärkt.

Zum einen ging es um den Urlaubsanspruch bei dauerhafter Erkrankung eines Arbeitnehmers. Hier entschied das BAG, dass der Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub aus einem Urlaubsjahr, in dem der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat, bevor er aus gesundheitlichen Gründen an der Inanspruchnahme seines Urlaubs gehindert war, regelmäßig nur dann nach Ablauf eines Übertragungszeitraums von 15 Monaten erlischt, wenn der Arbeitgeber ihn rechtzeitig durch entsprechende Hinweise in die Lage versetzt hat, seinen Urlaub in Anspruch zu nehmen.

Zum anderen ging es um die Frage der dreijährigen Verjährungsfrist von Urlaubsansprüchen. Hier entschied das BAG, dass der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub zwar der gesetzlichen Verjährung unterliegt; allerdings beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.

Unser Rechtsexperte, Rechtsanwalt Harald Treiber, weist darauf hin, dass aufgrund dieser Entscheidungen jeder Arbeitgeber zum Ende des Jahres der Hinweispflicht für den Urlaub nachkommen sollte. Dieser Hinweis sollte in Schriftform erfolgen und folgendes beinhalten:

• Die Anzahl der noch offenen Urlaubsansprüche
• Die Aufforderung, den Urlaub bis zum 31.12. (oder ggf. 31.03.) zu nehmen
• Der Hinweis, dass der Urlaub nach Ablauf dieser Frist ersatzlos verfällt


Zur ergänzenden Information stellen wir Ihnen die diesbezügliche Bewertung der Entscheidung durch den BDA (Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände) zur Verfügung.

Zur Bewertung BDA

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