Verbände fordern längere Übergangsfrist für Kunststofftragetaschen-Verbot
Angesichts des Verbots von Kunststofftragetaschen fordern wir gemeinsam mit unserem Handelsverband Deutschland (HDE) und anderen Organisationen eine Übergangsfrist von zwölf Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes, mindestens jedoch bis zum 31.12.2020, um einen Abverkauf von auf Lager liegenden Kunststofftragetaschen zu ermöglichen.
Das vom Bundeskabinett verabschiedete Verbot von leichten Kunststofftragetaschen geht aus Sicht von Handel und Handwerk deutlich über die zugrundeliegende EU-Richtlinie hinaus. Diese sah vor, bis zum Jahr 2025 den Kunststofftragetaschenverbrauch auf weniger als 40 Kunststofftragetaschen pro Kopf und Jahr in den EU-Mitgliedsstaaten zu reduzieren. In Deutschland wurde dieses Ziel durch eine Selbstverpflichtung des Handels, an der sich weitere Verbände und rund 350 Handelsunternehmen beteiligten, bereits übererfüllt. Seit Inkrafttreten der Selbstverpflichtung sank der Verbrauch von 5,6 Milliarden Kunststofftragetaschen im Jahr 2015 auf nur noch 1,9 Milliarden im Jahr 2018. Bei leichten Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von unter 50 Mikrometer betrug der Verbrauch pro Kopf im Jahr 2018 nur noch 20 Tüten, was der Hälfte der EU-Zielvorgabe für 2025 entspricht.
Da das Verbot von Kunststofftragetaschen für den Handel völlig unerwartet kommt, liegen nach Schätzung der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) derzeit noch mehr als 200 Millionen leichte Kunststofftragetaschen in den Handelslagern. Dazu kommen Kunststofftragetaschen im Handwerk und bei weiteren Unternehmen. Eine zu kurze Übergangsfrist bis zu dem Verbot von Kunststofftragetaschen würde insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen wirtschaftlich hart treffen. Denn diese haben im Vertrauen auf eine vertragliche Vereinbarung mit dem Umweltministerium leichte Tragetaschen für einen Vorrat von zwei bis drei Jahren eingekauft. Auch ökologisch wäre die Vernichtung der Bestände nicht sinnvoll. Die Organisationen setzen sich deshalb für eine angemessene Übergangsfrist für die Abgabe der Tüten-Restbestände ein. Die Unternehmen sollen so die Möglichkeit bekommen, die Tragetaschen noch in den Verkehr zu bringen, um die finanzielle Belastung möglichst gering zu halten sowie die Vernichtung der bereits hergestellten und vorhandenen Kunststofftragetaschen zu vermeiden.