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Verbesserung der Ermittlungen bei Ladendiebstählen – Hinweis der Kriminalpolizei Schleswig-Holstein

Die Kriminalpolizei SH hat mit nachfolgendem Schreiben darauf aufmerksam gemacht, dass im Rahmen von Ladendiebstählen häufig Umverpackungen am Tatort zurückgelassen werden, auf denen Fingerabdrücke nachgewiesen werden können. In diesen Fällen können die Umverpackungen einen wichtigen Beitrag zur Ermittlung der Täter leisten.

Die Kriminalpolizei appelliert daher an die Einzelhändler, am Tatort eines Ladendiebstahls zurückgelassene Umverpackungen

  • spurenschonend zu behandeln  (d. h. möglichst geringer Kontakt mit den Händen),
  • in einer Tüte zu sichern,
  • der Kriminalpolizei gemeinsam mit dem Diebstahlsprotokoll und ggf. etwaiger Videoaufzeichnungen zu übergeben.

Diese Maßnahmen können einen Beitrag dazu leisten, mehr Ladendiebe zu überführen, mehr Taten strafrechtlich zu sanktionieren und in der Folge die Zahl der Ladendiebstähle voraussichtlich auch zu senken.

Das Schreiben der Kripo stellen wir Ihnen unten zum Download zur Verfügung.

Polizei SH wegen Spurensicherung

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