Vorsicht: Abmahnwelle wegen Google Fonts!
Viele Webseitenbetreiber erhalten derzeit eine Zahlungsaufforderung wegen Verstoßes gegen die DSGVO. Weil sie Googles kostenlose Fonts in ihre Websites eingebettet haben, sollen sie 100 bis knapp 500 Euro bezahlen.
Was ist Google Fonts?
Google Fonts ist ein interaktives Verzeichnis mit zahlreichen Schriftarten, welches Google zur freien Benutzung bereitstellt. Betreiber einer Website können Google Fonts verwenden, ohne dafür Lizenzgebühren zu zahlen. Dabei bietet Google Fonts die Möglichkeit, Schriften auf der eigenen Website einzubinden, ohne diese auf den eigenen Server hochzuladen.
Beim Aufruf der Internetseite durch den Nutzer wird eine Verbindung zu Google-Servern in den USA aufgebaut und die Schriftart wird damit dynamisch eingebunden. Tückisch hieran ist, dass bei diesem Prozess automatisch und ohne Zustimmung des Internetnutzers die IP-Adresse des Besuchers an Google übermittelt wird – und damit ist die DSGVO anwendbar.
Nach einem Urteil des Landgericht München schulden Websitebetreiber Unterlassung und Schadensersatz (LG München, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20).
Was tun?
Haben Sie bereits ein Forderungsschreiben erhalten, wenden Sie sich bitte an unsere Juristen vom Handelsverband Nord unter ruckat@hvnord.de.
Vorbeugen können Sie, indem Sie mit kostenfreien “Google-Fonts-Checkern” Ihre Webpräsenz dahingehend überprüfen, ob die Schriftart in der oben beschriebenen Weise nachgeladen wird. Nutzen können Sie beispielsweise den kostenfreien Check von 54 Grad Software.
Wenn Sie dynamische Google Fonts nutzen, sollten Sie diese Schriftarten lokal speichern und von dort in den eigenen Internetauftritt einbinden. Hilfestellung bei technischen Fragen erhalten Sie auch bei dem Partnerunternehmen wvnderlab unter https://www.wvnderlab.com/