News

Wichtig: Arbeitsverträge für Neueinstellungen müssen zum 1. August 2022 geändert werden!

Ab dem 1. August greift das neue Nachweisgesetz. Arbeitsverträge müssen ab diesem Zeitpunkt bei Neueinstellungen u.a. zusätzliche Angaben zu Probezeit oder Kündigung enthalten. Arbeitgeber, die dies nicht berücksichtigen, riskieren hohe Strafen. Der Handelsverband Nord stellt seinen Mitgliedern entsprechende Musterarbeitsverträge kostenfrei zur Verfügung.

Hintergrund ist die sogenannte „EU-Arbeitsbedingungen-Richtlinie“, mit der die Arbeitsbedingungen transparent gemacht werden sollen. So muss zum Beispiel Arbeitnehmern spätestens zum Arbeitsantritt ein schriftlicher Nachweis über die wesentlichen Vertragsbedingungen ausgehändigt werden.
Wichtig: Der HV Nord hat seine gesamten Musterarbeitsverträge bereits im Vorfeld auf die neue Rechtslage angepasst.

Die Musterverträge sind ab sofort hier abrufbar.

Bei bereits bestehenden Arbeitsverhältnissen müssen die Neuregelungen lediglich dann beachtet werden, wenn der Arbeitnehmer den Nachweis über die geltenden Arbeitsbedingungen verlangt; eine Änderung aller bestehenden Arbeitsverträge ist nicht notwendig.

Bei ergänzenden Fragestellungen wenden Sie sich bitte an unsere Juristen.

Login

[newsletter_form button_label="Jetzt abonnieren"] [newsletter_field name="email" label="E-Mail-Adresse*"] [newsletter_field name="privacy" label="Ich habe die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen."] [/newsletter_form]