Wichtiges Corona-Urteil: Kein Lohnanspruch im Lockdown
Der Arbeitgeber trägt nicht das Risiko des Arbeitsausfalls, wenn Behörden wegen Corona Betriebsschließungen anordnen. Sie sind daher nicht verpflichtet, Mitarbeitern in dieser Zeit eine Vergütung zu zahlen. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Nachdem zuvor noch verschiedene Instanzgerichte das Betriebsrisiko auf Seiten der Arbeitgeber bejaht hatten, hat das BAG dies verneint. Damit ist diese arbeitsrechtlich hochumstrittene Frage geklärt (Az.: 5 AZR 211/21 v. 13.10.2021). In dem konkreten Fall hatte eine Minijobberin die Auszahlung ihres Lohns gefordert, obwohl das Geschäft wegen Corona geschlossen war. Die BAG-Richter lehnten dies ab, da Geschäftsschließungen per Corona-Verordnung nicht zum allgemeinen Betriebsrisiko für Unternehmer gehören. Unternehmen seien daher nicht verpflichtet, Beschäftigten in dieser Zeit eine Vergütung zu zahlen. Laut BAG ist es Sache des Staates, für einen Ausgleich der finanziellen Nachteile durch den hoheitlichen Eingriff zur Bekämpfung der Pandemie zu sorgen.