Sonntagsarbeitsverbot

Befreiung vom Sonntagsarbeitsverbot für Warenkommissionierung Trockensortiment und Hygieneartikel

Schleswig-Holstein

Auf unseren Antrag hin, hat das Sozialministerium Schleswig-Holstein  per Erlass die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK) gebeten, auf Antrag Ausnahmen vom Sonn- u. Feiertagsarbeitsverbot nach §15 Abs. 2 ArbZG für einen befristeten Zeitraum von zunächst einem Monat zu bewilligen, bezogen auf das Kommissionieren auch von Trockensortimenten und von Hygieneartikeln in den Auslieferungslagern der Handelsunternehmen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Auffüllen der Regale am Sonntag von der Ausnahmeregelung nicht erfasst ist.

Im Bedarfsfall sind entsprechende Anträge zu richten an die:

Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK)

Seekoppelweg 5a
24114 Kiel
E-Mail: poststelle-ki@arbeitsschutz.uk-nord.de
Telefon: 0431 / 22 00 40 -10

Schreiben des Sozialministeriums SH

Hamburg

Auch Hamburg sieht ein Interesse aller, eine Verunsicherung der Konsumenten zu verhindern und den Regelbedarf an Lebensmitteln und Hygieneartikeln sicherzustellen. Insoweit wird es auch in Hamburg zunächst auf einen Monat befristete Ausnahmen vom Sonntagsbeschäftigungsverbot für das Kommissionieren von Waren aus dem Trockensortiment und Hygieneartikeln geben.

Schreiben Amt für Arbeitsschutz HH

Mecklenburg-Vorpommern

Nach telefonischer Rückmeldung am 12.03.2020 aus dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt man dort entsprechend Schleswig-Holstein zu verfahren. Ein schriftlicher Erlass liegt uns dazu leider noch nicht vor. Entsprechende Anträge in Mecklenburg-Vorpommern können an das Landesamt für Gesundheit und Soziales gestellt werden. (https://www.lagus.mv-regierung.de/Arbeitsschutz/Sozialer-Arbeitsschutz/Arbeitszeit/ ).

Die Kontaktdaten sind folgende:

Landesamt für Gesundheit und Soziales

Erich-Schlesinger-Str. 35
18059 Rostock
E-Mail: poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de
De-Mail: Poststelle@lagus-mv.de-mail.de
Telefon: 0381 / 331 590-00
Telefax: 0381 / 331 590-45
Webseite: www.lagus.mv-regierung.de


Berlin & Brandenburg

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