Es wurden Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Dienstreisen erarbeitet:
- Dienstreisen ins Ausland sollten grundsätzlich nicht mehr durchgeführt werden. Dabei sind die Lageeinschätzungen des Robert-Koch-Instituts, insbesondere zu den Risikogebieten mit erhöhter Ansteckungsgefahr zu beachten.
- Dienstreisen im Inland werden auf das absolut notwendige Maß reduziert. Dies betrifft zum Beispiel auch Dienstreisen zu Gremiensitzungen des Bundes und der Länder.
- Im Rahmen der Prüfung der Notwendigkeit ist ein strenger Maßstab anzulegen. Dabei sind prioritär die Durchführung als Telefon- bzw. Videokonferenz, eine Terminverschiebung oder eine Reduzierung des Teilnehmerkreises zu prüfen.
Gefährdungsbeurteilung bei beruflichen Auslandsreisen und Entsendungen
Der BG RCI, der Gesamtverband der Versicherungsunternehmen, die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und die International SOS Foundation haben einen „Leitfaden zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung bei beruflichen Auslandsreisen und Entsendungen“ erstellt (vgl. Anlage). Der Leitfaden hat zum Ziel, für Risiken bei beruflichen Auslandsreisen und Entsendungen zu sensibilisieren und Prävention zu fördern. Der BG RCI, der Gesamtverband der Versicherungsunternehmen, die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und die International SOS Foundation haben einen „Leitfaden zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung bei beruflichen Auslandsreisen und Entsendungen“ erstellt (vgl. Anlage). Der Leitfaden hat zum Ziel, für Risiken bei beruflichen Auslandsreisen und Entsendungen zu sensibilisieren und Prävention zu fördern.
Leitfaden Gefährdungsbeurteilung bei beruflichen Auslandsreisen