Ungleichbehandlung bei November-/Dezemberhilfe 2020

Klagen von Handelsunternehmen wegen der Ungleichbehandlung bei den November- und Dezemberhilfen der Bundesregierung haben gute Erfolgsaussichten. Zu diesem Ergebnis kommt ein vom HDE in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten. 

Das Gutachten der renommierten Wirtschaftskanzlei Noerr macht deutlich, dass in der unterschiedlichen Ausgestaltung der Hilfsprogramme für die vom Lockdown betroffenen Unternehmen ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes zu erkennen ist. Denn der Einzelhandel erhält im Gegensatz zu den Gastronomen für seine seit Mitte Dezember geschlossenen Geschäfte keinen Umsatzausgleich. Er wird lediglich auf die Überbrückungshilfe III und die dort geregelte Teil-Erstattung der Fixkosten verwiesen. 

Für Unternehmen, die eine Ungleichbehandlung bei der November- und oder Dezemberhilfe gegenüber den Unternehmen der Gastronomie geltend machen wollen, bieten wir zur Hilfestellung ein Rechtsgutachten und einen Praxisleitfaden an. Um in ein Rechtsverfahren zu gelangen, ist darin die zutreffende Empfehlung enthalten, einen Antrag auf diese Hilfen zu stellen, auch wenn das Unternehmen per definierter Anspruchsberechtigung nicht zu den begünstigten Unternehmen gehört. Dem Antrag sollte ein ausdrücklicher Hinweis diesbezüglich beigefügt werden, um dem Vorwurf einer rechtswidrigen Leistungserschleichung zu begegnen. Gegen die zu erwartende Ablehnung des Antrags sollte dann entsprechend vorgegangen werden.

Uns erreichten Rückmeldungen, dass in Einzelfällen Händler auf ihren Antrag auf November- bzw. Dezemberhilfe trotz dieses Hinweises einen positiven Bescheid von der Bewilligungsstelle sowie eine Abschlagzahlung erhalten haben. Es ist nicht auszuschließen, dass der Antrag inhaltlich von der Bewilligungsstelle nicht umfassend oder nur automatisiert geprüft wurde.

Wegen der Gestaltung des Bewilligungsbescheids ist zur Vermeidung möglicher strafrechtlicher Konsequenzen in einem solchen Fall die Abschlagszahlung unverzüglich an die Bewilligungsstelle zurück zu überweisen und über den Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer um einen korrigierten Bescheid zu bitten.

Wichtig: Falls sich Handelsunternehmen zu einer Klage entschließen, müssen die entsprechenden Anträge auf Dezember-Hilfe bis spätestens zum 30. April 2021 gestellt werden! Zur Durchsetzung möglicher Ansprüche finden Sie hier neben dem Gutachten, einen Praxisleitfaden sowie ein Musterschreiben.

Rechtsgutachten der Wirtschaftskanzlei Noerr

Laden Sie sich hier das Rechtsgutachten zur Ungleichbehandlung bei der November-/Dezemberhilfe der Wirtschaftskanzlei Noerr herunter.

Praxisleitfaden zur November-/Dezemberhilfe

Laden Sie sich den Praxisleitfaden zur Durchsetzung möglicher Ansprüche auf staatliche Dezember/Novemberhilfe“ für die Zeit des Lockdowns im Einzelhandel herunter.

Musterschreiben Auszahlung November-/Dezemberhilfe

Laden Sie sich hier das Musterschreiben der Kanzlei Noerr herunter.

Musterschriftsatz Verpflichtungsklage

Laden Sie sich hier den Musterschriftsatz zur Verpflichtungsklage und Antrag §123 herunter.

Musterschriftsatz Antrag VwGO

Laden Sie sich hier den Musterschriftsatz zum Antrag §123 VwGO herunter.

Musterwiderspruch

Laden Sie sich hier den Musterwiderspruch herunter.

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