News

Telefonische Krankschreibung bis 31. März verlängert

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Beschluss vom 17. November 2022 entschieden, die Möglichkeit zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bis zum 31. März 2023 zu verlängern. Der Beschluss tritt nach Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium und Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 1. Dezember 2022 in Kraft. Die Regelung war bislang bis zum 30. November 2022 befristet. 

Der Beschluss ist unter folgendem Link erreichbar: Beschluss G-BA 17. November 2022. Die tragenden Gründe sind hier abrufbar: Tragende Gründe.

Danach bleibt die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik vorweisen, weiterhin für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen auch nach telefonischer Anamnese im Wege der persönlichen ärztlichen Überzeugung vom Zustand der oder des Versicherten durch eingehende telefonische Befragung möglich. Das Fortdauern der Arbeitsunfähigkeit kann im Wege der telefonischen Anamnese einmalig für einen weiteren Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen festgestellt werden. 

Bewertung des HV Nord:

Die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung war ein pandemiebezogenes Ausnahmeinstrument. Es darf nicht durch eine ständige Verlängerung dieser Ausnahme zu einer Verfestigung der telefonischen Krankschreibung und zu einer Abkehr von der persönlichen ärztlichen Untersuchung als Standard für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit kommen. Die in den Gründen für den Beschluss angeführten Argumente reichen nicht aus, die Verlängerung der Sonderregelung bis Ende März 2022 zu rechtfertigen. Das Infektionsgeschehen ist deutlich weniger dynamisch als in den Herbst- und Wintermonaten der vergangenen beiden Jahre. Auch im Bereich der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit muss den verbesserten Umständen Rechnung getragen werden. 

Login

[newsletter_form button_label="Jetzt abonnieren"] [newsletter_field name="email" label="E-Mail-Adresse*"] [newsletter_field name="privacy" label="Ich habe die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen."] [/newsletter_form]